Zugegeben, das mit der Meisterschaftswürdigkeit in den DSV-Ordnungsvorschriften ist eigentlich nur eine Umformulierung. Eine Änderung betrifft allerdings die Segler direkt, nämlich der Modus, wie viele Wertungen pro Regatta in die Ranglistenberechnung eingehen, der berühmte Faktor m. Bisher konnten bis zu 3 Wertungen bei einer normalen Wochenendregatta eingebracht werden. Nun heisst es:
3 Bestimmung des Multiplikators m
In Abhängigkeit von der Zahl der gesegelten (unabhängig vom Streichresultat) Wettfahrten ergibt sich folgender Multiplikator m:
m Wettfahrten
m = 1 bei 1 WF
m = 2 bei 2 WF
m = 3 bei 3 WF
m = 4 bei 4 oder mehr
Folgendes gilt nur, wenn die Regatta für mehr als 2 Tage ausgeschrieben ist.
m = 5 bei 6 oder mehr Wettfahrten
Besteht eine Regatta aus
Qualifikations- und Finalwettfahrten, so richtet sich der Multiplikator an der Zahl der von den nicht in die Finalwettfahrten gekommenen Seglern gesegelten Wettfahrten aus. Als Gesamtergebnis gilt aber das Endergebnis.
Bei einer Wochenend-Regatta kann man also nun meist vier Wertungen mitnehmen, es werden ja doch inzwischen üblicherweise vier bis fünf Rennen gesegelt.
Das ist eigentlich eine ganz schöne Regelung. Man braucht weiterhin mindestens drei (Wochenend-) Regatten, um auf die 9 Wertungen für eine ordnungsgemäße Ranglistenplazierung zu kommen. Andererseits gerät man nicht mehr so unter Druck, wenn bei einem Flautenwochenende nur ein oder zwei Rennen gefahren werden. Das entlastet Segler, die seltener unterwegs sind, genauso wie Wettfahrtleiter, und es füllt die Rangliste etwas auf.
PS: Dass die Rangliste bei den 470ern kaum noch von Wert ist, ist eine andere Geschichte.
PPS: Nicht neu ist übrigens, dass die Anzahl der o.g. Rennen ohne Streicher gezählt werden (Hallo Zwischenahn!).